1.
Neben einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Beauftragung von W&N zum
Nachweis von Vertragsgelegenheiten durch Kauf-/Mietinteressenten (AG) kommen
solche Aufträge mit AG´s auch durch
Inanspruchnahme der Maklertätigkeit von W&N zustande.
Daneben unterhält W&N idR
Vermittlungsaufträge mit den Objekteigentümern, beinhaltend, unabhängig
von den Provisionszahlungspflichten, die Pflicht zu deren Interessenwahrnehmung.
2.
Angebote, Nachweise und weitere Informationen sind vom Empfänger vertraulich
zu behandeln. Deren Weitergabe ohne zuvor eingeholte schriftliche Zustimmung
von W&N führt zu deren Schadenersatzansprüchen
gegen AG mindestens in Höhe der vereinbarten Provision,
gegebenenfalls zusätzlich in Höhe entgangener Provisionsansprüche
gegen Dritte (z.B. Objekteigentümer). Dem AG bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
3.
Den Objektangaben einschließlich erteilter Auskünfte von W&N liegen
ausschließlich durch die Objekteigentümer erteilte Informationen zugrunde,
für deren Richtigkeit und Vollständigkeit W&N keine
Gewähr übernimmt. Wird W&N die Unrichtigkeit einzelner
Angaben bekannt, korrigiert sie ihre Angaben gegenüber AG. Im übrigen
wird die Haftung von W&N auch für ihre Erfüllungsgehilfen
sowie deren Haftung wegen vertraglichen, vorvertraglichen und gesetzlichen Schadenersatzansprüchen
einschließlich solcher aus Delikt oder wegen eigener unrichtiger Auskünfte
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
4.
Vorkenntnis hat AG unter nachprüfbarer Bekanntgabe der
Quelle und des Datums innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt des Nachweises
gegenüber W&N einzuwenden. Mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen
ist die andere Vertragsseite davon zu informieren, dass der AG von W&N informiert
wurde. Über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, bevorstehenden und /
oder erfolgten Vertragsschluss, auch über ein anderes als das angebotene
Objekt des gleichen Vertragspartners hat AG jeweils unverzüglich W&N zu
informieren. W&N kann vom AG Vertragsabschriften
beanspruchen.
W&N kann vom AG verlangen,
dass dessen Provisionszahlungspflicht bei Kauf Bestandteil des notariellen Kaufvertrages
wird - einschließlich einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel zugunsten W&N -.
Weiter kann W&N vom AG die
Aufnahme einer Klausel in den notariellen Kaufvertrag beanspruchen, die einen
Vorkaufsberechtigten im Falle der Ausübung seines Vorkaufsrechtes zur Zahlung
der Käuferprovision an W&N verpflichtet.
5.
W&N ist prinzipiell entgeltlich tätig. Der AG hat
eine Provision an W&N zu zahlen, wenn deren Nachweis oder
Vermittlung erfolgreich zu einem Vertragsschluss auf Grundlage des Angebotes
führte. Als erfolgreicher Nachweis gilt auch die erstmalige Bekanntgabe
des Verkäufers, des Objekts oder der Gelegenheit zum Vertragsschluss. Der
Abschluss eines Hauptvertrages mit einem anderen, wirtschaftlich vergleichbaren
Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners führt ebenfalls zur Provisionszahlungspflicht.
6.
Vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung oder Angabe im Exposé beträgt
die Provision 7,14% des Kaufpreises bei Kaufverträgen oder 2,38 netto Monatsmieten
bei Mietverträgen, jeweils inkl. Umsatzsteuer. Sie entsteht bei wirksamen
Zustandekommen des Hauptvertrages und ist binnen 6 Tagen nach dem Vertragsdatum,
in Fällen aufschiebender Bedingungen nach Bedingungseintritt, in Fällen
eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts nach Feststehen dessen Nichtausübung
zur Zahlung fällig.
7.
Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen sollen schriftlich (Fax reicht
aus) erfolgen, einschließlich der Abänderung dieser Klausel. Sollte
eine Klausel ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies
die Wirksamkeit der Regelungen im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen
Klausel soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich in wirksamer Form der unwirksamen
Klausel am nächsten kommt.
8.
Für Streitigkeiten mit AG´s, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder ohne allgemeinen Gerichtsstand im
Inland sind und mit AG´s, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt
ist, gilt Gerichtsstand Dachau.